Auszug aus der Mail des Schulministeriums vom 20.03.2020 mit neuen Hinweisen zur Betreuung von Kindern auch an Wochenenden und in den Osterferien:
„Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. …
Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
Fragen zur Notbetreuung an der Heinrich-Kielhorn-Schule:
- Was muss ich tun, wenn ich die Betreuung für mein Kind wünsche? Schreiben Sie bitte umgehend eine E-Mail an kielhornschule(at)gmail.com oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite
- Wann gebe ich das ausgefüllte Formular ab?
Sie können es Ihrem Kind am ersten Tag der Notbetreuung mitgeben. - Kann ich mein Kind auch noch später anmelden?
Ja, Sie können Ihr Kind jederzeit anmelden, auch kurzfristig am Tag vor dem benötigten Termin bis maximal 15 Uhr. Dies dient der Planbarkeit. - Für welche Altersgruppe findet die Betreuung statt? Die Betreuung findet vorrangig für Kinder der Klassen 1 bis 6 statt.
- Wer führt die Notbetreuung durch?Ausgewählte Lehrkräfte der Schule führen die Notbetreuung durch.
- Wann findet die Notbetreuung statt? So wie an den regulären Schultagen: Mo,. Mi., Do. von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Di. von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr und Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr auch an den Wochenenden (Zeit n. Absprache) und in den Osterferien.
- Welche Ausnahmen gibt es? Von Karfreitag bis Ostermontag findet keine Betreuung statt.
- Ist mein Kind versichert? Ja, es besteht Versicherungsschutz.
- Was muss mein Kind mitbringen Bitte geben Sie Ihrem Kind die von den Lehrern gestellten Aufgaben und ausreichend zu essen und zu trinken mit. Gerne auch etwas zu spielen.