Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2022
Liebe Schulgemeinde,
die ersten Wochen des Schuljahres sind vergangen und wir sind froh, dass das Thema „Corona“ in dieser Zeit keine große Rolle gespielt hat. Damit das so bleibt, hat das Ministerium Vorkehrungen getroffen, wie in der Schule auf einen möglichen Anstieg der Infektionszahlen reagiert werden kann. Hierzu hat die Ministerin folgenden Elternbrief veröffentlicht: Brief der Ministerin
Stand 10.08.2022
Liebe Schulgemeinde,
mit dem Beginn des Schuljahres gibt es wieder veränderte Coronaregeln. Im wesentlichen gilt dabei folgendes:
Wir empfehlen allen Schüler*innen, in der Schule weiterhin Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht oder eine Testpflicht gibt es nicht.
Am ersten Schultag sollen alle Schüler*innen in der Schule einen Schnelltest machen.
Danach bekommen alle Schüler*innen einige Tests mit nach Hause. Wenn die Eltern den Verdacht haben, dass Ihr Kind sich mit Corona infiziert hat, können Sie es dann zu Hause selbst testen.
Wenn ein Test positiv ist, darf das Kind nicht zur Schule kommen.
In der Schule testen wir nur noch dann, wenn sich ein konkreter Verdacht einer Infektion ergibt.
Ausführliche Informationen des Ministeriums für Schule und bildung finden Sie hier.
Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Den Elternbrief der Ministerin finden Sie unter dem folgenden Link:
Aktuelle Informationen zum Beginn des neuen Schuljahres entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, der Ihren Kindern ausgehändigt wurde oder den Sie von den Klassenleitungen erhalten haben. Sie können ihn auch hier noch einmal aufrufen: Elternbrief-zum-Schulbeginn
Stand: 29.10.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
es gibt neue Informationen aus dem Schulministerium zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht.
Während viele das Aussetzen der Maskenpflicht im Augenblick mit Sorge erfüllt, freuen sich viele andere auf maskenfreie Zeiten. Etliche empfinden beides gleichzeitig. So geht es uns an der HKS auch, denn wir beobachten die steigenden Zahlen und Impfdurchbrüche. Andererseits möchten wir uns hier an unserer Schule endlich einmal wieder richtig sehen und in lachende Gesichter schauen können.
Daher appelliere ich an alle, sich weiterhin sehr genau an alle Hygienevorgaben zu halten. Jeder kann für sich entscheiden, am festen Sitzplatz eine Maske zu tragen oder auch nicht. Diese Entscheidung werden wir in allen Fällen akzeptieren und auf niemanden Druck ausüben, sich anders zu verhalten. .
Ab 2. November 2021 ist für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen am festen Sitzplatz mehr vorsehen.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Klassenraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Tritt in einer Klasse oder Lerngruppe ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.
Stand: 07.10.2021
Informationen des Schulministeriums zum Schulbeginn nach den Herbstferien:
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist…
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt…
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen…
Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt…
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Daher der Appell an alle Eltern und Verantwortlichen: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen…
Stand: 23.04.2021
Das sogenannte „Corona-Notbremse“ ist nun in Kraft. Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Auch an der Heinrich-Kielhorn-Schule wird damit ab Montag den 26.04.2021 weiterhin Distanzunterricht erteilt. Es gelten weitestgehend dieselben Regeln, wie schon seit der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien.
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung.
Details dazu finden wir in der Schulmail vom 22.04.2021
Stand 09.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
sicher haben auch Sie über die Medien erfahren, dass der Unterricht an den Schulen in NRW nach den Osterferien nicht wie vorgesehen beginnen kann. Ab Montag, den 12.04.2021 findet der Unterricht zunächst eine Woche lang wieder ausschließlich als Distanzunterricht statt. Lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird in der kommenden Woche Präsenzunterricht angeboten.
Wie schon gewohnt werden die Klassenlehrer:innen Kontakt zu den Schüler:innen aufnehmen und Arbeitaufträge und -materialien bereitstellen.
Auf Antrag der Eltern wird für Schüler:innen der Klasse 1 bis 6 ab dem 12.04. wieder eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Sie erhalten das aktuelle Antragsformular bei den Klassenlehrer:innen.
Wir hoffen, dass wir dann mit einer Woche Verspätung ab dem 19.04.2021 wieder mit dem Präsenzunterricht für alle Klassen beginnen können. Ab dann gilt auch für alle Schüler:innen eine Testpflicht. Mindestens zweimal pro Woche werden dann in der Schule Corona- Selbsttests durchgeführt.
Die ausführlichen Informationen des Schulministeriums dazu finden Sie hier:
Das beschleunigte Fortschreiten des Impfens und die regelmäßigen Testungen in Verbindung mit weiterhin strenger Einhaltung der Hygienevorschriften sollte uns möglichst schnell wieder an einen normaleren Schulbetrieb heranführen. Lassen Sie uns gelassen und optimistisch bleiben, auch wenn es schwerfällt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Bothorn (Schulleiter)
Stand 26.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten!
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es auch nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden. Dies teilte die Landesregierung in einer Schulmail am 25.03.2021 mit.
Für unsere Schule bedeutet das, dass auch nach den Osterferien Wechselunterricht stattfinden wird. Die Unterrichtszeiten und Lerngruppen bleiben weitgehend so bestehen wie in den zwei Wochen vor den Osterferien. Näheres teilen die Klassenleitungen den Eltern und Schüler:innen mit. In den Klassen 5 bis 10 werden vor der Aufnahme des Unterrichts nach den Ferien zunächst Corona-Selbsttests durchgeführt. Die erforderlichen Tests wurden bereits an die Schule geliefert.
Stand 11.01.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten!
Die Infektionszahlen und Todesfälle durch Corona sind bei uns wie in ganz Deutschland in den vergangenen Wochen in dramatischer Weise gestiegen. Darum hat sich das Schulministerium entschieden den Präsenzunterricht an den Schulen nach den Weihnachtsferien nur als Distanzunterricht durchzuführen.
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
Das bedeutet, dass auch an der Heinrich-Kielhorn-Schule bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31.01.2021 kein Präsenzunterricht stattfindet. Alle Klassen werden von Ihren Lehrerinnen und Lehrern aus der Ferne unterrichtet. Hierzu ist es hilfreich, wenn Ihr Kind über den Zugang zu einem PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang verfügt. Die Lehrkräfte machen Lernangebote und stellen Aufgaben, die Ihre Kinder zu Hause erledigen sollen. Während der regulären Unterrichtszeiten stehen die Lehrkräfte für Hilfen, Erklärungen und Unterstützung bereit und sind erreichbar. Sie werden zu vorgegebenen Zeiten regelmäßig Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufnehmen. Die regelmäßige Teilnahme an dieser Unterrichtsform ist verpflichtend ist. Die Arbeitsergebnisse werden bewertet und für die Zeugnisbeurteilung herangezogen.
Unsere Schule bietet ab Montag, den 11.01.2021 ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Während der Betreuungsangebote in der Schule findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.Bei Bedarf melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Infektionsschutz und Hygiene
Wir hoffen, dass wir im Februar wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen können. Dann gelten weiterhin die besonderen Hygieneregeln. Um uns und andere zu schützen müssen wir weiterhin Maßnahmen und Regeln des Infektionsschutzes berücksichtigen.
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Während des gesamten Schultages, auch während des Unterrichts und auf dem Schulweg in Taxi oder Bus. (Ausnahmen gelten für die Kinder der Unterstufe.)
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nasen-Bedeckungen zu beschaffen und täglich zu reinigen bzw. zu wechseln. Eine zweite Mund-Nasen-Bedeckung zum Wechseln ist bei dieser langen Tragezeit sinnvoll.
Rückverfolgbarkeit
Der Unterricht wird, so weit möglich, jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Allen Schülerinnen und Schülern werden dabei feste Plätze in den jeweiligen Räumen zugewiesen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.
- Hygienemaßnahmen
Das bestehenden Konzept zur Hygiene und zum Infektionsschutz wird fortgeführt: - regelmäßige Desinfektion
- regelmäßiges Händewaschen
- regelmäßige Durchlüftung der Unterrichtsräume
- Einhalten des Mindestabstands vom 1,5 m außerhalb des Unterrichts im Klassenverband
- Einhalten der Husten- und Niesetikette
- Umgang mit erkrankten Schüler*innen
Schüler*innen sind ansteckungsverdächtig, wenn sie folgende Symptome haben: - Fieber
- trockener Husten
- Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn
Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden, nach Rücksprache mit den Eltern, unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt.
Bis zum Verlassen der Schule werden sie getrennt untergebracht und beaufsichtigt.
- Schnupfen Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören.
Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.
Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, muss die Schülerin oder der Schüler einen Arzt aufsuchen.
Corona-Warn-App
Viele Schüler*innen verfügen über ein eigenes Mobiltelefon. Wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind, empfehle ich die Nutzung der App.
- Distanzunterricht im Quarantänefall oder bei Vorerkrankungen
Wer sich in Quarantäne (ca. 14 Tage) befindet, darf weder in die Schule noch an Schulveranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne oder mit vorhandenen Vorerkrankungen erhalten Distanzunterricht. Sie sind verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Anders als im vergangenen Schuljahr werden sowohl gute als auch nicht zufriedenstellende Leistungen bewertet. Es gibt regelmäßige Leistungsüberprüfungen.
Schüler*innen mit Vorerkrankungen
Bei Vorerkrankungen von Schüler*innen oder Angehörigen nehmen Sie bitte Kontakt zur Schule auf. Hier gelten besondere Regelungen, die wir im Einzelfall besprechen.
Eines ist klar, die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher müssen wir weiterhin vorsichtig sein und alle Regeln gewissenhaft einhalten. Wir schützen dadurch nicht nur uns, sondern immer auch diejenigen, die im Falle einer Infektion sehr schwer erkranken oder sogar sterben könnten.
Das Sekretariat unserer Schule ist regelmäßig in der Zeit zwischen 07:45 Uhr und 13:00 Uhr besetzt. Sie erreichen uns auch jederzeit per E-Mail und über das Kontaktformular auf dieser Seite.
Aktuelle Informationen über die Lage in Marl und Umgebung finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes oder der Stadt Marl:
Heinrich-Kielhorn-Schule
Förderschule
im gebundenen Ganztag
mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache
Riegestraße 84
45768 Marl
Tel. 0 23 65 / 50 96 70
Fax 0 23 65 / 50 96 719
